Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
Betreuungsverfügung, Organspende

Sie haben die Möglichkeit und das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. In schriftlicher Form können Sie u. a. festlegen, welche medizinischen Behandlungen erfolgen sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr persönlich äußern können.

Verschiedene Möglichkeiten bieten sich an:

Patientenverfügung

Haben Sie für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob Sie in bestimmte Untersuchungen Ihres Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder sie untersagen, prüft ein Betreuer oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson für den Fall Ihrer Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter Ihres Willens. Er verschafft Ihrem Willen Ausdruck und Geltung.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine für das Vormundschaftsgericht bestimmte Willensäußerung von Ihnen für den Fall der Anordnung einer Betreuung. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Sie infolge einer Krankheit ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können und deshalb ein Betreuer bestellt werden muss.

Sie sollten individuell und ganz persönlich Themen wie lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Ernährung, Organspende und Betreuer/Bevollmächtigte durchdenken und in der Patientenverfügung schriftlich festhalten.

Wir möchten Sie als Ihre Hausarztpraxis auch bei diesen Themen begleiten.

Als Patientenservice bieten wir Ihnen als fachkundig fortgebildete Praxis auf der Basis des "Modellprojektes Patientenverfügung" der Bezirksärztekammer Rheinhessen eine umfassende Beratung zu dieser komplexen Thematik an.
Denn Grundlage für die qualifizierte Erstellung einer Patientenverfügung sollte die ärztliche Beratung sein, um in Kenntnis des Gesundheitszustandes des Patienten, dessen Anamnese sowie der sozialen Komponenten seines häuslichen Umfeldes im gemeinsamen Gespräch eine Verfügung zu erstellen, die dem Willen des Patienten gerecht wird und sicher stellt, dass diese medizinisch klar und deutlich formuliert ist.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie und die Personen, die durch Sie bevollmächtigt werden sollen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie zu beraten. Vereinbaren Sie hierfür einen persönlichen Termin. Über die Kosten der Beratung geben Ihnen die Mitarbeiter der Praxis vorab gerne Auskunft. Wir sind für Sie da!


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